Das Recht am eigenen Bild oder auch Bildnisrecht ist ein allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden. Entsprechend dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Vertraglich muss also festgelegt werden, wer die Veröffentlichungsrechte eines Bildes besitzt.
Die Regelung zur Veröffentlichung der Bilder ist Bestandteil des Modellvertrages.