Bildaufnahmen werden im wesentlichen vom Urheberrechtsgesetz geschützt.

Als Urheber wird diejenige Person bezeichnet, die es geschaffen hat und der deswegen die Rechte an einer Aufnahme zustehen. In der Regel ist dies der Fotograf, der die Szene gestaltet und die technischen Voraussetzungen für eine gelungene Aufnahme schafft.

Der Urheber hat grundsätzlich das Recht, zu bestimmen, wie sein Werk, also das Lichtbild, verwendet wird. Er kann festlegen, ob und wo es vervielfältigt, verbreitet werden darf oder ausgestellt werden darf. Werden diese Rechte des Urhebers verletzt, etwa weil das Foto ohne seine Zustimmung veröffentlicht wurde, kann er dagegen mit rechtlichen Schritten vorgehen.

Er kann einmal verlangen, daß die konkrete Form der Verwendung unterlassen wird, er kann weiter Schadenersatz für die unberechtigte Verwendung fordern und Auskunft darüber, in welchem Umfang und in welchen Medien das Foto veröffentlicht wurde.

Wird also einem Modell Bilder ausgehändigt auf dem es abgebildet ist, darf es diese nicht ohne Einverständnis des Urhebers, in diesem Falle des Fotografen, veröffentlichen.

Die Regelung zur Veröffentlichung der Bilder ist Bestandteil des Modellvertrages.

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