Schon allein um den Gegensatz zwischen den Rechtsansprüchen des Fotografen (Urheberrecht am Bild)
und des Modells (Recht am eigenen Bild) zu regeln ist ein Modellvertrag notwendig.
Jedes Shooting wird mit einem Modellvertrag begleitet.
Dieser Vertrag regelt den rechtlichen Teil eines Shootings und wird zwischen dem Fotografen und dem Modell
(bzw. dessen Erziehungsberechtigten) geschlossen.
- Inhalte:
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- Nennung der Personen, Ort, Zeit und Bildinhalte
- Bezeichnung der Gage und/oder TFP Regelung
- Urheberrechtsbelehrung und Regelung ausgehändigter Aufnahmen
- Abtretung der Bildrechte an den Fotografen
- Dokumentation des Geldflusses
- Belehrung der Selbstversteuerung
Auf Anfrage schicke ich interessierten Modellen meinen Modellvertrag gerne zu.