Schon allein um den Gegensatz zwischen den Rechtsansprüchen des Fotografen (Urheberrecht am Bild) und des Modells (Recht am eigenen Bild) zu regeln ist ein Modellvertrag notwendig.
Jedes Shooting wird mit einem Modellvertrag begleitet.

Dieser Vertrag regelt den rechtlichen Teil eines Shootings und wird zwischen dem Fotografen und dem Modell (bzw. dessen Erziehungsberechtigten) geschlossen.

Inhalte:
Nennung der Personen, Ort, Zeit und Bildinhalte
Bezeichnung der Gage und/oder TFP Regelung
Urheberrechtsbelehrung und Regelung ausgehändigter Aufnahmen
Abtretung der Bildrechte an den Fotografen
Dokumentation des Geldflusses
Belehrung der Selbstversteuerung

Auf Anfrage schicke ich interessierten Modellen meinen Modellvertrag gerne zu.

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